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Fördermittel KfW

Was wird gefördert?

• Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp Leistung)
• Solarstromspeicher (mind. 5 kWh Speicherkapazität)
• (private/öffentlich nicht zugängliche) Ladestation (mind. 11 kW Leistung)

Wer wird gefördert?

• Privatpersonen/EigentümerInnen von bestehenden oder selbst bewohnten Wohngebäuden, deren Haushalt ein Elektroauto besitzt oder dieses bereits verbindlich bestellt hat

Wann?

• Im Dezember 2023 werden 200 Millionen Euro für neue Anträge bereitgestellt.

Wie wird gefördert?

• Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp Spitzenleistung (abgerundet auf ganze kWp, maximal 6.000 Euro)

• Solarstromspeicher 250 Euro pro kWh Speicherkapazität (abgerundet auf ganze kWh, maximal 3.000 Euro)

• Ladestation: 600 Euro pauschal

• bidirektionales Laden: 600 Euro pauschal

• Die Förderung wird nach Abschluss Ihres Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Anforderungen

• Elektroauto
– rein batteriebetriebenes Elektroauto im Sinne des § 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) der Klassen M1 und N1
– muss auf die antragstellende- oder eine andere zum Haushalt gehörende Person zugelassen sein
– bei einem Leasingvertrag: Laufzeit von mindestens 12 Monaten
– muss mindestens 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems genutzt werden

• das geförderte Gesamtsystem bestehend aus Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation muss ab der Inbetriebnahme mindestens 6 Jahre wie im Antrag angegeben genutzt werden

Achtung

– Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

– Der Antrag muss vor der Vertragsunterzeichnung unseres Angebots bei der KfW gestellt werden.

– Ab März 2024 müssen Sie bei der Antragsstellung Ihre Identität nachweisen: entweder per Schufa-Identitäts-Check, über die Video-Identifizierung oder durch das Postident-Verfahren

3 Schritte bis zu Ihrem Zuschuss

1. Sie beantragen Ihren Zuschuss vor Unterzeichnung unseres Angebots im Kundenportal „Meine KfW“ (www.kfw.de/442-MeineKfW). Dann wählen Sie das Produkt „Solarstrom für Elektroautos“ (442) aus und geben die angeforderten Daten auf Grundlage unseres Angebots ein.

2. Nach Erhalt der Zusage von der KfW können wir mit dem Errichten Ihrer Photovoltaikanlage starten.

3. Für die Auszahlung Ihres Zuschusses bestätigen Sie im Kundenportal „Meine KfW“ die ordnungsgemäße Durchführung der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage. Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Kosten und verschiedene Unterlagen, die wir für Sie beantragen und ausfüllen.

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