Mieterstrom für Mehrfamilienhäusern
Solarstrom direkt an deine Mieter liefern

Warum Mieterstrom?

Mieterstrom ist die perfekte Lösung für Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und Gewerbeimmobilien! Statt Solarstrom ins Netz einzuspeisen, können Vermieter ihn direkt an ihre Mieter verkaufen – und so eine nachhaltige & wirtschaftlich attraktive Energieversorgung schaffen.

Niedrigere Stromkosten für Mieter

Attraktive Einspeisevergütung & Förderungen für Eigentümer

CO₂-Reduktion & Nachhaltigkeit für die Zukunft

Unabhängigkeit von Energieversorgern

Vorteile von Mieterstrom für Eigentümer & Mieter

Vorteile für Eigentümer

  • Höhere Mieteinnahmen
  • Staatliche Förderungen & Zuschüsse
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen

Vorteile für Mieter

  • Günstigere Strompreise als beim Netzstrom
  • Keine aufwendigen Verträge mit Energieversorgern
  • Beitrag zur Energiewende & nachhaltiger Stromverbrauch
  • Sicherer & lokaler Strom direkt vom Hausdach

Wie funktioniert Mieterstrom?

Visualisierung des Mieterstrom-Konzepts: Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt 100 % Solarstrom für Eigenverbrauch und Netzeinspeisung.

Erklärung

Mieterstrom ist eine dezentrale Energieversorgung, bei der der Strom direkt dort genutzt wird, wo er produziert wird. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach versorgt die Bewohner mit günstigem Solarstrom, während Überschüsse ins Netz eingespeist werden. Mieter profitieren von stabilen Strompreisen, während Eigentümer langfristig von Einspeisevergütungen und Förderungen profitieren.

Mieterstrom-Modelle: So funktioniert es für Vermieter & Mieter

1. Vermieter-Modell (Eigenbetrieb der Solaranlage)

Du als Vermieter betreibst die Photovoltaikanlage und verkaufst den Solarstrom direkt an deine Mieter.
✔ Höhere Rendite durch Einsparungen & Einspeisevergütung
✔ Volle Kontrolle über den Solarstrom & Preisgestaltung

2. Contracting-Modell (externe Betreiber übernehmen)

Ein externer Anbieter installiert & betreibt die Solaranlage. Du musst dich um nichts kümmern und bekommst eine Pacht.
✔ Keine Investitionskosten für dich als Vermieter
✔ Planung, Wartung & Abrechnung übernimmt der Anbieter

3. Genossenschaftsmodell (Mieter sind Teil des Betriebs)

Eine Mieterstrom-Genossenschaft wird gegründet, in die Mieter & Eigentümer gemeinsam investieren.
✔ Gemeinschaftliches Investment & geteilte Kosten
✔ Mieter profitieren von dauerhaft niedrigen Strompreisen

Aktuelle Fördermöglichkeiten für Solarenergie

Förderungen & steuerliche Vorteile

Beispiele für Vergütungssätze ab Februar 2025
Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch)
Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch)
Zu beachten gilt:
  • Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Leistung (kWp) und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ab.
  • Die Vergütungssätze für Anlagen, die erstmals in Betrieb gehen, verringern sich alle sechs Monate um jeweils 1 Prozent gegenüber dem vorherigen Wert.
  • Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre garantiert und läuft danach aus. Die Frist startet jedoch erst mit dem nächsten Jahreswechsel; das Jahr der Inbetriebnahme wird nicht mitgezählt. Nach Ablauf der 20 Jahre kaufen dir der Netzbetreiber oder ein Direktvermarkter jedoch weiterhin den Strom ab.

So erreichst du uns - schnell und einfach

So fließt Solarstrom direkt zu deinen Mietern

Erfolgreich umgesetzte Mieterstrom-Projekte mit zufriedenen Mietern & Eigentümern

Diese Unternehmen setzen bereits auf unsere Lösungen

Vertrauen ist entscheidend – deshalb arbeiten wir mit einer Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zusammen. Von Handwerksbetrieben und Industrieunternehmen bis hin zu Logistikzentren und Einzelhändlern – sie alle profitieren bereits von unserer maßgeschneiderten Photovoltaik-Technologie.

Logo von dm-drogerie markt mit blauer Schrift und geschwungenem roten und gelben Element darunter.
Logo der Gold-Krämer Stiftung
Logo Autohersteller Toyota
Rotes Logo mit weißen Symbolen für Fenster, Tür und Stuhl.
GERL. Logo in weißer Schrift auf dunkelblauem Hintergrund.
Logo der RheinEnergie AG
Logo des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland in weißer Schrift mit stilisiertem Kirchenturm.
Logo der Deutsche Reihenhaus

Die Abrechnung von Mieterstrom erfolgt nach klar definierten Verfahren und Regelungen, die die korrekte Verteilung und Abrechnung des Stroms sicherstellen. Der durch die Photovoltaikanlage Köln erzeugte Strom wird dann durch ein intelligentes Mess- und Abrechnungssystem an die Wohnparteien verteilt.

Für den Betrieb des Mieterstroms sind notwendig:

  • Jede Wohneinheit ist mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet.
  • Ein Zweirichtungszähler muss installiert werden.
  • Hausstrom und öffentliches Stromnetz sind zähltechnisch verbunden, um den Stromverbrauch und die Einspeisung präzise zu erfassen.

Um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, müssen einige Kriterien erfüllt werden:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Photovoltaikanlage Köln eine maximale Leistung von 100 kWp hat.
  • Die erzeugte Solarenergie muss direkt an die Endverbraucher im Gebäude oder Quartier geliefert werden.
  • Es darf keine Kopplung mit dem Mietvertrag bestehen – der Mieterstromvertrag endet automatisch, wenn das Mietverhältnis endet.
  • Ausnahmen: Mietverhältnisse zum vorübergehenden Gebrauch, möblierte Untervermietungen, Alters-/Pflegeheime, Studenten-/Lehrlingsheime.
  • Beachten Sie, dass die maximale Kündigungsfrist für den Mieterstromvertrag 3 Monate beträgt und die Vertragslaufzeit maximal 1 Jahr, jedoch ist eine stillschweigende Verlängerung möglich.
  • Der Strompreis darf nicht mehr als 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein neues Modell zur Energieversorgung von Mehrparteienhäusern. Dabei bleiben die einzelnen Stromversorgungsverträge bestehen und werden durch ein virtuelles Summenmodell realisiert. Vermieter und Vermieterinnen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften können ihre Mieter und Mieterinnen mit Solarenergie beliefern, ohne sich mit den Regeln und Verpflichtungen der klassischen Energieversorger auseinandersetzen zu müssen. Im Gegensatz zum Mieterstrom gibt es bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung jedoch keinen Mieterstromzuschlag.

  • Wohneigentümergemeinschaften
  • Vermieter
  • kleine Mehrfamilienhäuser / kleinere Mieterstromprojekte

Beispiel einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):

Entscheidet sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage von Solis Sonnenenergie, erwerben alle daran Anteile und es wird ein Gebäudestromliefervertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet einen Aufteilungsschlüssel zwischen Netzbetreiber und WEG für die gerechte Verteilung des erzeugten Solarstroms unter den teilnehmenden Wohnparteien. Die Verteilung erfolgt entweder statisch oder dynamisch. Eine statische Aufteilung bedeutet, dass jede Wohnpartei einen gleichen Anteil erhält, unabhängig von dem jeweiligen Verbrauch. Bei einer dynamischen Verteilung wird die Aufteilung des Stroms an den tatsächlichen Verbrauch der Abnehmer angepasst. Die Einhaltung wird durch ein Messsystem mit virtuellen Summenzählern durch eine viertelstündliche Messung sowohl des Stromverbrauchs als auch der Stromerzeugung sichergestellt. Es fallen keine Netzentgelte an.  Bei Bedarf wird weiterer Strom vom Netz bezogen und überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Dieses System ermöglicht eine gerechte und genaue Verteilung des erzeugten Solarstroms mit einer Photovoltaikanlage von Solis Sonnenenergie.

Der Gebäudestromliefervertrag regelt alle wichtigen Aspekte der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung durch eine Photovoltaikanlage in einem Mehrfamilienhaus. Hierzu gehören:

  • Der Start der Solarstrombelieferung
  • Festlegung eines Aufteilungsschlüssels für die Verteilung des Solarstroms
  • Der Preis pro gelieferte Kilowattstunde (ct/kWh)
  • Regelungen zum Betrieb, der Wartung und dem Erhalt der Anlage
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
  • Ergänzende Vereinbarungen (beispielsweise: ergänzende Verträge mit Stromlieferanten)
  • Bestehende Stromversorgungsverträge bleiben bestehen.
  • Der bürokratische Aufwand ist geringer.
  • Mieterstromzuschläge entfallen.
  • Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wird ausschließlich mithilfe des virtuellen Summenmodells durchgeführt.
Unsere lokalen Partner
Gemeinsam für nachhaltige Energie – mit starken lokalen Partnern an unserer Seite setzen wir auf Qualität, Vertrauen und regionale Expertise
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Logo Solis Dachtechnik GmbH
Logo der RheinStein Steinreinigung GmbH aus Köln
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